Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk
#1

Hallo,

Mit Verfügung 8/2019 erschienen auf Seite 132 des Amtsblattes Nr. 2/2019 der Bundesnetzagentur wurde die Schnittstellenbeschreibung für CB-Funk in Deutschland aktualisiert.

Die SSB hat das Informationsverfahren nach EU 2015/1535 durchlaufen und ist bei der EU-Kommission unter 2018/0498/D registriert.

Wer sich das Dokument bei der Bundesnetzagentur herunterladen möchte:

https://tinyurl.com/SSB-CB

Diese Schnittstellenbeschreibung beschreibt die grundlegenden Anforderungen in Bezug auf das FuAG § 4 Absatz 2 an CB-Funkanlagen mit Frequenz- oder Phasenmodulation im Frequenzbereich 26 560 kHz - 27 410 kHz und für CB-Funkanlagen mit Einseitenband-Amplitudenmodulation (SSB) mit unterdrücktem Träger oder Zweiseitenband-Amplitudenmodulation (DSB) im Frequenzbereich 26 960 kHz – 27 410 kHz.

Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern ("CB-Funker"Wink, wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.

Funkanlagen im Sinne dieser SSB sollen für den vorgesehenen Zweck verwendet und gemäß den Anweisungen des Herstellers betrieben werden. Die Richtlinie 2014/53/EU verpflichtet Hersteller dazu, den Benutzern von Funkanlagen angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen, so dass sie die Funkanlage wie vorgesehen und unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie betreiben können.

Dazu gehören auch angemessene Anweisungen über die Verkabelung und die Antennentypen, die zusammen mit der Funkanlage zu verwenden sind.

Diese Schnittstellenbeschreibung (vom Juni 2018) ersetzt die bisherige RegTP SSB LA-NOE 102, Ausgabe Oktober 2004, notifiziert unter der Nr. 2004/0221/D.

Um diese Beschreibung zu verstehen, muss man folgendes wissen:

Für eine Konformitätsvermutung dürfen ausschließlich die Versionen der Harmonisierten Europäischen Normen herangezogen werden, die in der aktuellen Liste der harmonisierten Normen im Rahmen der Richtlinie 2014/53/EU aufgeführt werden und von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.

- Frequenzplan gemäß § 54 TKG über die Aufteilung des Frequenzbereichs von 0 kHz bis 3000 GHz auf die Frequenznutzungen sowie über die Festlegungen für diese Frequenznutzungen; Bundesnetzagentur, Ausgabe März 2018

- Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL); Bundesnetzagentur, Stand: Juli 2017

- Vfg. Nr. 11/2016 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk

- Vollzugsordnung für den Funkdienst1 (VO Funk), Ausgabe 2016, Internationale Fernmelde-Union (ITU), Genf (Règlement des radiocommunications, Édition de 2016, Union internationale des télécommunications (UIT), Genève)

- ECC/DEC/(11)03 ECC Decision of 17 June 2016 on the harmonised use of frequencies for Citizens' Band (CB) radio equipment

- ETSI EN 300 433 Citizens' Band (CB) radio equipment; Harmonised Standard covering the essential requirements of article 3.2 of the Directive 2014/53/EU

- ETSI EN 301 489-13 Electromagnetic compatibility and Radio spectrum Matters (ERM); ElectroMagnetic Compatibility (EMC) standard for radio equipment and services; Part 13: Specific conditions for Citizens' Band (CB) radio and ancillary equipment (speech and non-speech).


Zuständig ist das Referat 421 der Bundesnetzagentur, mit Sitz in Berlin (Seidelstr.)

Technisch hat sich im Detail nichts wesentliches geändert:

Es bleibt bei 40 Kanälen AM/FM/SSB 26,965-27,405 MHz
und 40 weiteren (also 80) Kanälen FM 26,565-26,955 MHz
es gibt weiterhin die sogenannten "Schutzzonen" im Grenzbereich, wo "Einzelzuteilungen" (Sondergenehmigungen) möglich sind.

Tabelle 1: FM/PM
Erlaubt sind
Kanäle 1..80 (26,565...27,405 MHz)
F3E/G3E (FM/PM) für Sprache
F1D, F2D, G1D, G2D für Daten
Sendeleistung: Maximale Strahlungsleistung: 4 Watt (ERP)
Im Frequenzplan sind die Kanäle 6,7,24,25,52,53,76,77 für Datenfunk vorgesehen.

Tabelle 2: SSB
Erlaubt sind
Kanäle 1..40 (26,965...27,405 MHz)
J3E (SSB) für Sprache
J1D, J2D für Daten
Sendeleistung/Leistungsdichte: 12 Watt (PEP)

Im Frequenzplan sind die Kanäle 1-40 für Sprache
6,7,24,25 für Datenfunk vorgesehen.

Tabelle 3: AM (DSB)
Erlaubt sind
Kanäle 1..40 (26,965...27,405 MHz)
A3E für Sprache
A1D, A2D für Daten
Maximale Strahlungsleistung: 4 Watt (ERP)

Im Frequenzplan sind die Kanäle 1-40 für Sprache
6,7,24,25 für Datenfunk vorgesehen.

Die Allgemeinzuteilung bleibt in Verfügung 11/2016 geregelt.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk - von - 13.03.2019, 08:18
RE: Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk - von FreeSWLStation - 13.03.2019, 18:27
RE: Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk - von - 13.03.2019, 19:11
RE: Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk - von FreeSWLStation - 13.03.2019, 19:42
RE: Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk - von - 13.03.2019, 20:11
RE: Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk - von FreeSWLStation - 14.03.2019, 10:31
RE: Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk - von - 14.03.2019, 10:54
RE: Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk - von FreeSWLStation - 14.03.2019, 11:15
RE: Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk - von - 14.03.2019, 13:22

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste