Exportgeräte
#1

Warum spricht jeder von Exportgeräten, es sind doch Importgeräte.

Kann mir das mal jemand erklären?

Digger (der Sucher),
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#2

Export Funkgeräte bedeutet, das die Funkgeräte nicht Zugelassen sind, oder für ein anderes Land bestimnt sind.
Früher musste auf den Geräten eine BP, ZZF, BZT Zulassung usw. aufgedruckt sein, sowie beiligend eine Urkunde.
Heute müssen EU Vorschriften für die Inverkehrbringung eingehalten werden. Ein CE! am Funkgerät, deutsche Anleitung mit Hinweisen zum Bestimmungsgemäßen Gebrauch, sowie eine Konformitätserklärung beiliegen.
Achtung was den Bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht, dürfen selbst Markfähige CE gekenzeichnete Amateurfunkgeräte, nur im Afu Band betrieben werden, selbst FA dürfen damit nicht im CB Funk Band Funken. Funkamateure dürfen jedoch alle Funkgeräte auch CB Funkgeräte für den Afu
Bereich ( ausschließlich und nur Afu Bänder!!!) umbauen und Betreiben. FA dürfen Funkgeräte selbst Bauen keine CE Pflicht aber auch solche für den CB Funk als Export bezeichnete Funkgeräte wie die President Lincoln im Afu Band betreiben.

73&55 Peter
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#3

Meine Frage war, warum diese Geräte nicht Importgeräte genannt werden.
Die wurden schon Export genannt, als noch Keiner an CE dachte und EU Vorschriften gab es zu der Zeit (vor 40 Jahren) auch noch nicht.

Afu's müssen aber auch nachweißen, daß die selbstgebastelten bzw. umgebauten Geräte die entsprechenden Vorschriften einhalten.

64+-9
Digger

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#4

Zitat:64Digger295 schrieb:
Meine Frage war, warum diese Geräte nicht Importgeräte genannt werden.
Die wurden schon Export genannt, als noch Keiner an CE dachte und EU Vorschriften gab es zu der Zeit (vor 40 Jahren) auch noch nicht.

Die Bezeichnung Export gab es nicht nur seit dem CB Funk sondern auch bei reinen Empfänger, hatte auch was mit Zulassungs Vorschriften zu tun. Radios die in den 80gern bestimmte Frequenzbereiche des Rundfunkband überschritten haben (z.B die damals Verbotenen Funkscanner) ist aber Geschichte.
Im Wirtschaftlichen Sinn bedeutet
Import Einfuhr von Gütern.
Export. Ausfuhr von Gütern
So da diese CB Funkgeräte nicht in Deutschland betrieben werden dürfen, sind sie eben für den Export (Ausfuhr) gedacht.
Auch wenn sie irgendwann irgendwie nach DL gekommen sind.

Zitat:64Digger295 schrieb:
Afu's müssen aber auch nachweißen, daß die selbstgebastelten bzw. umgebauten Geräte die entsprechenden Vorschriften einhalten.

Nein müssen sie nicht!!!! dafür machen sie eine Lizenz als
Nachweis der Befähigung. Verkaufen sie jedoch Gewerblich Marktfähige Funkgeräte (Serien Fertigung eines Produkt) sind sie auch Inverkehrbringer und heute dazu verplichtet CE zu Kenzeichnen und was dazu gehört.

73&55 Peter
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#5

So wie meine erst CB Kiste 1978.
12 Kanäle, 500 mW AM.
Kanalschalter mechanisch blockiert, 2 Quarze fehlten im Synti und am Senderendknecht war die Leiterbahn durchgekratzt und ein kleiner Emitterwiderstand drübergelötet.

Vom Aufbau, und den Teilen, eindeutig ein in USA konstruiertes und gebautes Gerät.

Im Klartext 23 Kanäle, 5 Watt. (Ohne weitere Abgleicharbeiten)

128 Digger

PS
Ich darf CE Kennzeichnen und in Verkehr bringen.
Ich will keinen Streit provozieren, finde nur, daß diese Regelung mittlerweile überholt ist.
Das wäre wohl das Selbe, wenn jemand den Führerschein macht, besteht und danach sein Auto baut und ohne Prüfung durch Gutachter am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

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#6

Zitat:64Digger295 schrieb:
PS
Ich darf CE Kennzeichnen und in Verkehr bringen.
Ich will keinen Streit provozieren, finde nur, daß diese Regelung mittlerweile überholt ist.
Das wäre wohl das Selbe, wenn jemand den Führerschein macht, besteht und danach sein Auto baut und ohne Prüfung durch Gutachter am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

Dürfen schon aber dazu brauchst du die Gerätschaften Labor,
zu teuer. Eine Labor Einrichtung für das Messfeld sehr Warscheinlich über ner Million Euro da erübrigt sich die Frage.
Kaufe dir ein zugelassens CB Funkgerät die Auswahl ist groß, da bist du auf der Sicheren Seite.
73&55 Peter
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#7

Ich habe, was ich brauche.

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#8

Zitat:64Digger295 schrieb:
Ich habe, was ich brauche.
Das ist doch Super.
73&55 Peter
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#9

Zitat:64Digger295 schrieb:
Meine Frage war, warum diese Geräte nicht Importgeräte genannt werden.
Die wurden schon Export genannt, als noch Keiner an CE dachte und EU Vorschriften gab es zu der Zeit (vor 40 Jahren) auch noch nicht.
Wie schon erkannt, hat das historische Gründe ;-)

In einer Zeit, wo der Kauf und Besitz von "illegalen" Empfängern und Sendeempfänger für die breite Masse verboten war, gab es drei Personengruppen, die die offiziell kaufen durfte:
- Funkamateure mit Lizenz
- Wiederverkäufer mit Gewerbeschein
- ausländische Bürger mit ausländischem Pass

die letzte Personengruppe durfte die Geräte kaufen, um sie in ihr Heimatland mitnehmen zu dürfen, von unserer Sicht aus wurden die Geräte also in diese Länder "exportiert".
Von "Exportgeräten" sprach man dann umgangssprachlich von Geräte, die nicht für den deutschen, sondern ausländischen Markt bestimmt waren.

73 Achim (13HN465)
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#10

Das könnte sein.

73
Digger

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