Exportgeräte
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Export Funkgeräte bedeutet, das die Funkgeräte nicht Zugelassen sind, oder für ein anderes Land bestimnt sind.
Früher musste auf den Geräten eine BP, ZZF, BZT Zulassung usw. aufgedruckt sein, sowie beiligend eine Urkunde.
Heute müssen EU Vorschriften für die Inverkehrbringung eingehalten werden. Ein CE! am Funkgerät, deutsche Anleitung mit Hinweisen zum Bestimmungsgemäßen Gebrauch, sowie eine Konformitätserklärung beiliegen.
Achtung was den Bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht, dürfen selbst Markfähige CE gekenzeichnete Amateurfunkgeräte, nur im Afu Band betrieben werden, selbst FA dürfen damit nicht im CB Funk Band Funken. Funkamateure dürfen jedoch alle Funkgeräte auch CB Funkgeräte für den Afu
Bereich ( ausschließlich und nur Afu Bänder!!!) umbauen und Betreiben. FA dürfen Funkgeräte selbst Bauen keine CE Pflicht aber auch solche für den CB Funk als Export bezeichnete Funkgeräte wie die President Lincoln im Afu Band betreiben.

73&55 Peter
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Exportgeräte - von - 15.07.2019, 10:03
RE: Exportgeräte - von FreeSWLStation - 15.07.2019, 13:39
RE: Exportgeräte - von - 15.07.2019, 15:07
RE: Exportgeräte - von FreeSWLStation - 15.07.2019, 17:31
RE: Exportgeräte - von - 15.07.2019, 17:58
RE: Exportgeräte - von FreeSWLStation - 15.07.2019, 19:46
RE: Exportgeräte - von - 15.07.2019, 20:18
RE: Exportgeräte - von FreeSWLStation - 15.07.2019, 21:03
RE: Exportgeräte - von - 16.07.2019, 20:01
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RE: Exportgeräte - von FreeSWLStation - 17.07.2019, 14:04
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RE: Exportgeräte - von - 20.07.2019, 14:07

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