29.08.2016, 15:36
Hallo Wolf,
ich danke Dir für die umfassende Aufklärung. Dadurch, dass unsere IG fast ausschließlich mit den betreffenden Rufzeichen arbeitet waren mir einige Einzelheiten zu diesem Thema zwar bekannt, die Rechtsgrundlage kannte ich aber nicht. Aus Deinen Ausführungen schließe ich, dass die BNetzA diese Angelegenheit nicht weiterführt. Ich fand diese Lösung für ernsthafte „Hobbyfunker“ recht ideal. So gab es doch (außer der im CB-Funk gebräuchlichen 13) einen international nachvollziehbaren Landeskenner und auch die verwirrende Mehrfachnutzung einiger selbst zugelegter Rufzeichen konnte damit vermieden werde. Es bleibt die Frage was nun?
73 Jürgen
ich danke Dir für die umfassende Aufklärung. Dadurch, dass unsere IG fast ausschließlich mit den betreffenden Rufzeichen arbeitet waren mir einige Einzelheiten zu diesem Thema zwar bekannt, die Rechtsgrundlage kannte ich aber nicht. Aus Deinen Ausführungen schließe ich, dass die BNetzA diese Angelegenheit nicht weiterführt. Ich fand diese Lösung für ernsthafte „Hobbyfunker“ recht ideal. So gab es doch (außer der im CB-Funk gebräuchlichen 13) einen international nachvollziehbaren Landeskenner und auch die verwirrende Mehrfachnutzung einiger selbst zugelegter Rufzeichen konnte damit vermieden werde. Es bleibt die Frage was nun?
73 Jürgen