30.08.2016, 09:44
Hallo Wolf,
dank Deiner Informationen habe ich nun erstmals einen umfangreicheren Überblich zur Rufzeichenvergabe des BMTP bzw. des DAKfCBNF erhalten. Dann ist ja eigentlich noch nicht alles verloren. Bei einer tatsächlichen Auflösung des DAKfCBNF müsste man den Verantwortlichen für die Rufzeichenvergabe nur davon überzeugen, dieses Amt weiterhin auszuführen. Falls rechtlich notwendig, unter der „Schirmherrschaft“ eines noch funktionierenden Dachverbandes oder Vereins. Mir ist leider nicht Bekannt wie viele Anträge dort monatlich noch eingehen und ob Jürgen für den erforderlichen Zeitaufwand derzeit eine finanzielle Vergütung vom DAKfCBNF erhält. Die Bearbeitungsgebühr könnte man dann ja so festlegen, dass ihm persönlich durch dieses Amt zumindest kein finanzieller Nachteil entsteht. Vielleicht wird über diese Problematik aber auch schon längst an anderer Stelle nachgedacht. Wie schon geschrieben, würde ich es allerdings sehr bedauern, wenn diese Chance einfach so vertan würde.
73 Jürgen
dank Deiner Informationen habe ich nun erstmals einen umfangreicheren Überblich zur Rufzeichenvergabe des BMTP bzw. des DAKfCBNF erhalten. Dann ist ja eigentlich noch nicht alles verloren. Bei einer tatsächlichen Auflösung des DAKfCBNF müsste man den Verantwortlichen für die Rufzeichenvergabe nur davon überzeugen, dieses Amt weiterhin auszuführen. Falls rechtlich notwendig, unter der „Schirmherrschaft“ eines noch funktionierenden Dachverbandes oder Vereins. Mir ist leider nicht Bekannt wie viele Anträge dort monatlich noch eingehen und ob Jürgen für den erforderlichen Zeitaufwand derzeit eine finanzielle Vergütung vom DAKfCBNF erhält. Die Bearbeitungsgebühr könnte man dann ja so festlegen, dass ihm persönlich durch dieses Amt zumindest kein finanzieller Nachteil entsteht. Vielleicht wird über diese Problematik aber auch schon längst an anderer Stelle nachgedacht. Wie schon geschrieben, würde ich es allerdings sehr bedauern, wenn diese Chance einfach so vertan würde.
73 Jürgen